Gesetze und Konventionen
► Positionsbestimmung und Unterzeichner
*Neufassung des Grundsatzes zu den
Kulturlandschaften im GeROG 2008/09
*(Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur
Änderung anderer Vorschriften, vom 22. Dezember 2008 - BGBl. I Nr. 65 vom
30.12.2008 S. 2986):
§ 2 (5): "Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln.
Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden
Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Die unterschiedlichen
Landschaftstypen und Nutzungen der Teilräume sind mit den Zielen eines
harmonischen Nebeneinanders, der Überwindung von Strukturproblemen und zur
Schaffung neuer wirtschaftlicher und kultureller Konzeptionen zu gestalten und
weiterzuentwickeln. Es sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die
natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und
Landschaft zu pflegen und zu gestalten."
► Link zum GeROG insgesamt