Gesetze und Konventionen

Initiative zur Zeichnung sowie Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention (ELC)

Vortext
Positionsbestimmung und Unterzeichner

 

 

 

*Neufassung des Grundsatzes zu den Kulturlandschaften im GeROG 2008/09

*(Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften, vom 22. Dezember 2008 - BGBl. I Nr. 65 vom 30.12.2008 S. 2986):

§ 2 (5): "Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln. Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Die unterschiedlichen Landschaftstypen und Nutzungen der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinanders, der Überwindung von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher und kultureller Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln. Es sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten."

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